Was die Klägerin von Ex-DVAG-Vermittler sucht — und wie der Weg dorthin geschützt ist.
Diese Seite richtet sich an Menschen, die als Vermögensberater,
Geschäftsstellenleiter oder Direktionsvermittler für die DVAG tätig waren oder
sind und eigene Wahrnehmungen aus dem Strukturvertrieb teilen möchten. Sie ist Teil des
Zeugenaufrufs und folgt strikt den Regeln, die wir uns selbst gegeben haben:
Klägervortrag-Diktion, keine Personennamen, Beklagtenposition auf jeder Seite sichtbar.
1 · Was die Klägerin sucht
Die Klägerin sucht Personen, die aus eigener Wahrnehmung berichten können — nicht aus
zweiter Hand. Themenfelder, in denen Hinweise besonders wertvoll sind:
Schulungsmaterial aus DVAG-internen Trainings (Vermögensberaterakademie,
Direktionstagungen, Online-Module): typische Sprach- und Argumentationsbausteine, die im
Kundengespräch eingesetzt werden.
Provisions- und Vergütungsmodelle: Bonifikationsdarlehen, Stornoreserve,
Zielvereinbarungen, „Aufschwung-Punkte". Wie wirken sie sich auf die Beratungssituation aus?
Druck-Mechanismen: Umsatzziele, Wochenzählung, Karrierestufendruck,
Beratungsquoten. Wie wirken sie auf die Auswahl und Empfehlung von Produkten?
Praxis der Umdeckungen: Wenn alte Verträge gegen neue ersetzt werden — wer
triggert das, wann und mit welchen Argumenten?
Coach-/Sparringspartner-Sprache: Wie wurde mit Mandanten über Rolle,
Vergütungsfluss und Bindung an die Generali-Gruppe gesprochen?
Aussteiger-Erfahrungen: Stornoreserve-Auszahlung, Wettbewerbsverbot,
Rückforderung von Provisionen, Auseinandersetzung mit der Geschäftsstelle.
Wichtig: Die Klägerin wertet keine vagen Eindrücke aus — sie braucht konkrete, nachvollziehbare
Wahrnehmungen, idealerweise mit zeitlicher Einordnung („zwischen 2018 und 2022", „im Rahmen einer
Direktionstagung im Frühjahr 2023"). Wer rechtliche Bedenken hat, sollte vor dem Hinweis
unabhängigen Rat einholen — etwa beim
Whistleblower-Netzwerk e.V.
(Erstberatung kostenfrei und vertraulich).
2 · Drei Vertraulichkeitsstufen
Sie entscheiden pro Hinweis, wie weit Ihre Identität getragen wird. Drei Stufen, klar getrennt:
Anonym
Kein Klarname, kein Rückkanal außer einer technischen Hash-ID, die wir Ihnen für Ihre
eigene Notiz mitteilen. Die Hinweisinhalte werden geprüft; Rückfragen sind nur möglich,
wenn Sie selbst auf den Hash-ID-Vorgang zurückkommen.
Vertraulich
Nur die Klägerin-Anwälte kennen Ihre Identität. Der Hinweis taucht nicht in
Schriftsätzen unter Ihrem Namen auf. Rückfragen über den anwaltlichen Kanal möglich.
Offen
Sie sind bereit, im Verfahren als Zeuge vor Gericht auszusagen. Vor jeder solchen
Aussage steht ein vertrauliches Vorgespräch mit der Klägerin-Anwaltsseite — ohne
Verpflichtung.
3 · Rechtlicher Rahmen, sachlich
Diese Seite gibt keine Rechtsberatung. Sie ordnet bestehende Rechtslage ein und verweist auf
unabhängige Anlaufstellen.
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Seit dem 02.07.2023 in Kraft. Es schützt
Personen, die Verstöße gegen bestimmte Rechtsbereiche melden, vor Repressalien des Arbeitgebers
— mit Beweislastumkehr: kommt es zu einer Benachteiligung, muss der Arbeitgeber
beweisen, dass sie nicht mit der Meldung zusammenhängt.
BGH zur Unwirksamkeit nachvertraglicher Wettbewerbsverbote ohne Karenzentschädigung:
Wettbewerbsverbote im Vermögensberatervertrag, die für eine längere Zeit gelten und dabei
keine Karenzentschädigung vorsehen, sind nach ständiger BGH-Rechtsprechung unwirksam (vgl.
etwa BGH, Urteil vom 22.01.2016, ein Kanzlei-Tipp dazu auf
kanzleimitte.de).
OLG Karlsruhe zur Stornoreserve: Nach OLG-Karlsruhe-Linie sind einbehaltene
Stornoreserven nach Vermittlerausstieg auszuzahlen, soweit die vertraglichen Voraussetzungen
vorliegen. Konkrete Urteile-Dokumentation z. B. auf
versicherungsbote.de.
Presserechtlicher Quellenschutz nach § 53 StPO: Bei journalistischer
Veröffentlichung von Hinweisen besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht über die Identität
der Quelle.
Wir empfehlen ausdrücklich, vor jedem belastenden Hinweis unabhängigen Rat einzuholen — etwa beim
Whistleblower-Netzwerk e.V., bei der
BaFin-Hinweisgeberstelle
(für aufsichtsrechtlich relevante Sachverhalte) oder bei einer eigenen Vertrauensanwältin.
4 · Hürden offen ansprechen
Wir wissen, dass dieser Schritt für Ex-Vermittler mit erheblichen Bedenken verbunden ist.
Drei Sorgen kommen typischerweise vor — und so ordnen wir sie sachlich ein:
„Ich habe einen Verschwiegenheitsparagraphen unterschrieben."
Verschwiegenheitsklauseln in Handelsvertreterverträgen schützen Geschäftsgeheimnisse,
aber sie heben gesetzliche Hinweisgeber-Schutzrechte (HinSchG) und presserechtlichen
Quellenschutz (§ 53 StPO) nicht auf. Wir empfehlen vor dem Hinweis unabhängigen
Rat — am besten beim Whistleblower-Netzwerk e.V.
„Mir wird ein Wettbewerbsverbot vorgehalten."
Wettbewerbsverbote, die Karenzentschädigung schuldhaft verweigern oder zeitlich
überdehnt sind, werden in der BGH-Rechtsprechung regelmäßig als unwirksam eingestuft.
Eine Ersteinschätzung durch einen Vertrauensanwalt klärt im konkreten Fall, ob der
vorgehaltene Vertrag tatsächlich greift.
„Mir wird mit Provisionsrückforderung gedroht."
Provisionsrückforderungen sind nach VVG- und HGB-Rechtsprechung an Voraussetzungen
gebunden (insbesondere die ordnungsgemäße Stornobekämpfung des Versicherers nach
§ 87a Abs. 3 HGB). Auch hier hilft eine vorherige rechtliche Einschätzung — die
Stornoreserve-Linie des OLG Karlsruhe (s. oben) zeigt, dass nicht jede Rückforderung
Bestand hat.
5 · Drei Kontaktwege parallel (in Vorbereitung)
Damit der Schritt aus der Schwelle heraus möglich ist, planen wir drei parallele Kontaktwege.
Aktuell ist nur der erste verfügbar:
E-Mail (verfügbar): justiz@teslanow.de.
Bitte im Betreff „Ex-DVAG-Hinweis" angeben. Wenn Sie anonym bleiben möchten, nutzen Sie eine
Wegwerf-Adresse oder einen Tor-Browser.
Anonyme Tipp-Box (in Vorbereitung): GlobaLeaks-basierte Open-Source-Lösung
über eine vertrauenswürdige NGO. Tor-erreichbar, keine Logs, kein Tracking. Wir geben den
Link bekannt, sobald die Box steht.
Telefon-Erstkontakt (in Vorbereitung): Separate VoIP-Nummer mit Mailbox-Ansage,
außerhalb der DVAG-Struktur.
6 · Was passiert mit dem Hinweis
Was wir tun: Wir prüfen den Hinweis intern. Falls er anwaltliche Relevanz
hat, erfolgt Rücksprache mit der Klägerin-Anwaltsseite. Wenn Sie einen Rückkanal hinterlassen
haben, melden wir uns mit einer Einordnung typischerweise innerhalb von 5–10 Werktagen.
Was wir nicht tun: Keine automatische Kontaktaufnahme zur DVAG, keine
Datenweitergabe an Dritte ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung, keine öffentliche Nennung Ihres
Namens oder Ihrer Position ohne Freigabe.
Wie lange das dauert: Erste Sichtung 2–3 Werktage. Bei anwaltlich relevanten
Hinweisen dauert die vollständige Einordnung in der Regel länger.