TeslaNow GmbH
Flottenvermieterin · Tesla-Vermietungsmodell
Nach Aktenstand betreibt die Klägerseite eine Flotte von Tesla-Fahrzeugen im Vermietungsmodell — insbesondere im Kurzzeit- und Langzeitsegment.
Wir verwenden ausschließlich Funktionsbezeichnungen. Personennamen aus Vermittler-, Vorstands- oder Markenbotschafter-Kontext werden nicht genannt — auch nicht in den späteren Folgen.
Flottenvermieterin · Tesla-Vermietungsmodell
Nach Aktenstand betreibt die Klägerseite eine Flotte von Tesla-Fahrzeugen im Vermietungsmodell — insbesondere im Kurzzeit- und Langzeitsegment.
DVAG · Finanzvertrieb
Im Verfahren tritt die DVAG als Finanzvertrieb auf. Nach klägerischem Vortrag zugleich zentrale Vertriebs- und Kommunikationsschnittstelle. Im Versicherungsbereich nach Eigendarstellung im Impressum gebundener Vertreter nach § 34d Abs. 7 GewO. K1.8
Versicherer der Flottenpolicen
Die Generali Deutschland Versicherung AG ist Trägerin der streitgegenständlichen Versicherungsverträge.
Die Akte verweist auf eine 2017 verlautbarte "exclusive distribution"-Vereinbarung zwischen DVAG und Generali, auf wirtschaftliche Verflechtungen, sowie auf Verflechtungen auf Aufsichtsrats- und Organebene.
Das gebundene Vertretermodell ist gesetzlich anerkannt. Provisionen sind nicht verboten. Exklusivvertrieb ist nicht automatisch sittenwidrig. Aus Beklagtensicht beweist die Verflechtung allein noch keine Sittenwidrigkeit, keinen Vorsatz und keinen Schaden.