MFK · Musterfeststellungsklage

Wenn viele das gleiche Problem haben.

Eine Musterfeststellungsklage (MFK) ist ein zivilprozessuales Werkzeug nach §§ 606 ff. ZPO, mit dem viele Menschen oder kleine Unternehmen gemeinsame Tatsachen- und Rechtsfragen vor Gericht klären lassen können. Sie zwingt nicht zur Klage und ist keine automatische Auszahlung. Im Verfahren TeslaNow GmbH ./. DVAG / Generali (LG Frankfurt am Main, 2-10 O 2/26) trägt die Klägerin Konstellationen vor, die nach Klägervortrag potenziell mehrere Millionen DVAG-Kunden betreffen könnten — diese Seite erklärt, wie eine MFK funktioniert, wer sie führen darf und welche Wege Betroffenen offenstehen.

Das Wichtigste in vier Sätzen

Eine Musterfeststellungsklage gegen DVAG existiert heute nicht. Sie kann frühestens entstehen, wenn das Frankfurter Urteil vorliegt — realistisch 2027 oder 2028.

Wer wartet, kann Pech haben. Ansprüche verjähren nach drei Jahren — das läuft weiter, ob es eine Sammelklage gibt oder nicht.

Heute können Sie nichts „anmelden". Aber Sie können Unterlagen sichern und sich beraten lassen — das ist die einzig sinnvolle Vorbereitung.

TeslaNow sammelt Hinweise und vermittelt Kontakt. TeslaNow ist kein offizielles Register und gibt keine Rechtsberatung.

Bin ich betroffen? — vier Fragen

Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit „Ja" beantworten, kann ein Hinweis sinnvoll sein:

  1. Habe ich eine DVAG-Police oder ein DVAG-Anlageprodukt? Lebensversicherung, Rentenversicherung, fondsgebundene Police, Riester-Vertrag, Sachversicherung — alles vermittelt durch DVAG.
  2. Wurde mir der Vermittler als „Coach", „Sparringspartner", „Vermögensberater" oder ähnliches vorgestellt? Oder hatte ich den Eindruck, eine unabhängige Beratung zu bekommen — obwohl der Vermittler rechtlich an einen Versicherer gebunden ist?
  3. Hat sich mein Vertrag ungünstig verändert? Beitragserhöhung ohne erkennbaren Grund, Bonusstaffel verschwunden, Klausel ergänzt — und Sie wissen nicht genau, wann oder warum.
  4. Bekomme ich keine klaren Antworten, wenn ich nachfrage? Pauschale Hinweise auf „üblich", „so ist das nun mal", „können wir nicht ändern" statt einer individuellen Antwort.
Wichtig: Die Verjährung läuft

Im deutschen Zivilrecht verjähren Ansprüche in der Regel nach drei Jahren — ab Ende des Jahres, in dem Sie von der Schädigung wussten oder hätten wissen müssen (§§ 195, 199 BGB). Spätestens nach zehn Jahren ab Vertrags­abschluss greift die Höchstfrist (§ 199 Abs. 3 BGB).

Drei Faustregeln:

  • Vertrag aus 2016 oder früher — meistens unter der Höchstfrist verjährt. Eine kurzfristige Beratung ist trotzdem sinnvoll, weil es Ausnahmen gibt.
  • Vertrag aus 2017 bis 2023 — Frist läuft. Spielraum vorhanden, aber nicht unbegrenzt. Beratung ist hier besonders dringlich.
  • Vertrag ab 2024 — regulärer Drei-Jahres-Lauf. Verjährung typischerweise Ende 2027.

Wichtig: Eine Anmeldung zu einer Sammelklage hemmt die Verjährung — aber nur, wenn die Sammelklage existiert und Sie sich aktiv anmelden. Wer auf eine Sammelklage wartet, die noch nicht existiert, läuft Gefahr, dass sein Anspruch in der Zwischenzeit verjährt.

Heute sinnvoll — heute nicht sinnvoll

✓ Das ist heute sinnvoll

  1. Unterlagen sammeln. Versicherungsschein, Anträge, Rechnungen, E-Mails, Beratungs­dokumentation, Werbematerial.
  2. Datenschutz-Auskunft anfordern. Nach Art. 15 DSGVO können Sie alle gespeicherten Daten verlangen — kostenlos, Frist ein Monat.
  3. Verjährungsstand prüfen lassen. Verbraucher­zentrale, Bund der Versicherten, Anwalt — besonders bei Verträgen aus 2016–2018.
  4. Hinweis bei TeslaNow einreichen — wir ordnen, erkennen Muster und stellen auf Wunsch Kontakt her.

✗ Das ist heute nicht sinnvoll

  1. Aufrufen folgen, sich auf Plattformen anmelden, deren Klage­befugnis unklar ist.
  2. Vertrag aus Wut kündigen. Eine voreilige Kündigung kann vorhandene Ansprüche schwächen.
  3. Aufgeben. Auch komplexe Fälle haben Ansatzpunkte — solange die Verjährung nicht abgelaufen ist.
  4. Auf eine MFK warten und nichts tun. Wenn die Verjährung in der Zwischenzeit abläuft, hilft die Sammelklage nicht mehr.
Musterfeststellungsklage — Aufruf zur geordneten Aufklärung · Unterlagen sichern · Muster erkennen · Aufklärung ermöglichen Klägervortrag · Beklagte bestreiten · Laufendes Verfahren · keine Rechtsberatung · keine Personennennung

Sie haben ähnliche Erfahrungen gemacht?

Reichen Sie einen Betroffenenhinweis ein. Wir prüfen nicht Ihren individuellen Anspruch, aber wir ordnen Hinweise, erkennen Muster und stellen auf Wunsch Kontakt zu geeigneter Unterstützung her.

Betroffenen­hinweis einreichen

Was ist eine Musterfeststellungsklage?

Eine Musterfeststellungsklage — kurz MFK — ist ein Instrument des kollektiven Rechtsschutzes. Sie soll klären, ob bestimmte Tatsachen oder Rechtsfragen für viele gleich gelagerte Fälle einheitlich zu beurteilen sind.

Das bedeutet: Nicht jede betroffene Person muss dieselbe Grundsatzfrage allein durch alle Instanzen tragen. Stattdessen kann ein qualifizierter Verband zentrale Fragen gerichtlich feststellen lassen. Diese Feststellungen können später für die Durchsetzung individueller Ansprüche wichtig werden.

Wichtig ist: Eine Musterfeststellungsklage ersetzt nicht automatisch jeden Einzelfall. Sie ist kein pauschales Auszahlungs­verfahren und keine Garantie für Schadens­ersatz. Sie kann aber helfen, gemeinsame Strukturfragen gerichtlich zu klären — etwa, ob ein bestimmtes Geschäftsmodell, eine bestimmte Vertragsgestaltung oder eine bestimmte Außendarstellung rechtlich tragfähig war.

Warum TeslaNow darüber informiert

TeslaNow führt ein eigenes Verfahren gegen die Deutsche Vermögensberatung AG und die Generali Deutschland Versicherung AG vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Gegenstand des Verfahrens sind nach Klägervortrag unter anderem Fragen zur Vertriebsrolle, zur vertraglichen Gestaltung, zur Policierung und zur wirtschaftlichen Wirkung des Systems. Die Beklagten treten diesem Vortrag entgegen; entschieden ist darüber noch nicht. Das Verfahren ist als § 826-BGB-Verfahren mit mehreren Tatsachenkomplexen und einer EVIL-Erweiterung dokumentiert.

Aus diesem Verfahren kann sich eine breitere Frage ergeben: Betrifft das nur TeslaNow — oder gibt es weitere Personen, Unternehmen oder Kundengruppen, die vergleichbare Erfahrungen gemacht haben?

Was wir sichtbar machen wollen

Wir wollen sichtbar machen, ob es weitere Betroffene gibt, die ähnliche Strukturen erlebt haben — zum Beispiel im Zusammenhang mit:

  • Finanzvertrieb und Versicherungs­vermittlung,
  • der Außendarstellung als „Beratung", „Coach" oder „Vermögens­beratung",
  • provisionsgetragenen Vertriebs­modellen,
  • unklarer Abgrenzung zwischen Kunden­interesse und Produktgeber­interesse,
  • Vertragsänderungen, Policierung, Beitrags­erhöhungen oder verweigerter Transparenz.

Wir behaupten damit nicht, dass jeder Fall gleich ist. Wir sammeln Hinweise, ordnen wiederkehrende Muster und stellen auf Wunsch Kontakte zu unterstützenden Stellen her.

Warum Betroffene nicht allein bleiben sollten

Wer einer großen Organisation als Einzelne oder Einzelner gegenübertritt, steht in der Regel in einer praktischen Asymmetrie. Die Rechtssoziologie spricht hier von Repeat Playern auf der einen Seite — Akteuren, die regelmäßig in vergleichbaren Verfahren stehen, mit eigenen Rechtsabteilungen, festen Standardprozessen und Erfahrungswissen aus vielen Vorgängen — und One-Shottern auf der anderen Seite: Personen oder kleinen Unternehmen, für die ein solches Verfahren ein einmaliges, lebensgeschichtlich oder existenziell prägendes Ereignis ist.

Diese Asymmetrie ist kein Vorwurf, sondern ein strukturelles Faktum. Sie wirkt sich auf Zeit, Vorbereitungstiefe, Unterlagenpflege und die Fähigkeit aus, einen Vorgang über Jahre konsistent zu durchdringen. Wer die Asymmetrie nicht ausgleicht, riskiert, dass sich gleich gelagerte Strukturfragen in vielen Einzelverfahren immer wieder neu stellen — ohne dass eine einheitliche Antwort entsteht.

Vernetzung ist deshalb keine Kampagne. Vernetzung ist geordnete Rechtsmobilisierung: das systematische Sichtbarmachen wiederkehrender Strukturen, die Bündelung von Hinweisen, die Weitervermittlung an qualifizierte Stellen. Sie ersetzt weder Anwalt noch Gericht — sie macht aber möglich, dass aus vielen Einzelfällen ein gemeinsam würdigbares Bild wird.

In welchem Lager stand Ihr Ansprech­partner?

Bei den Prüf­fragen kommt es vor allem auf eines an: in welchem Lager stand Ihr Ansprech­partner rechtlich? Drei Lager sind möglich:

  • Grün — der Honorarberater steht im Lager des Kunden.
  • Gelb — der Versicherungs­makler ist Sachwalter des Kunden mit marktbreiter Vergleichs­pflicht.
  • Rot — der gebundene Vertreter steht rechtlich im Lager des Versicherers.

Sie fühlen sich betroffen?

Sie können sich bei uns melden, wenn Sie sich fragen:

  • „Wurde mir wirklich unabhängig geholfen — oder wurde mir ein Produktinteresse als Beratung dargestellt?"
  • „War mir klar, in welchem Lager mein Ansprechpartner rechtlich stand?"
  • „Wurden wichtige Vertragsänderungen, Provisionen oder Bindungen ausreichend transparent gemacht?"
  • „Gibt es andere Betroffene mit ähnlichen Erfahrungen?"

Wir nehmen Hinweise entgegen und können — soweit passend — den Kontakt zu Personen, Initiativen, Verbänden oder anwaltlicher Unterstützung herstellen, die sich mit kollektiver Rechts­durchsetzung beschäftigen.

Was TeslaNow tut — und was nicht

  • TeslaNow sammelt Hinweise von Betroffenen.
  • TeslaNow erkennt Muster in wiederkehrenden Strukturen.
  • TeslaNow stellt auf Wunsch Kontakt zu geeigneter Unterstützung her — anwaltliche Vertretung, Verbraucher­akteure, Initiativen kollektiver Rechts­durchsetzung.

Klargestellt:

  • TeslaNow leistet keine Rechtsberatung. Eine rechtliche Anspruchsprüfung übernehmen ausschließlich Anwältinnen und Anwälte.
  • TeslaNow führt kein offizielles Register. Das Verbandsklage­register wird vom Bundesamt für Justiz geführt; eine etwaige Anmeldung zu einer Musterfeststellungsklage oder Abhilfeklage erfolgt ausschließlich dort.
  • TeslaNow tritt nicht als qualifizierte Stelle auf — diese Rolle ist im VDuG anerkannten Verbänden vorbehalten.

Unser Ziel ist Aufklärung und Vernetzung: Betroffene sollen nicht isoliert bleiben, wenn viele dieselbe Struktur erlebt haben.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. Sie schildern kurz Ihren Fall. Was ist passiert? Welche Gesellschaft war beteiligt? Ging es um Beratung, Versicherung, Geldanlage, Finanzierung oder Vertragsänderungen?
  2. Sie laden vorhandene Unterlagen hoch oder nennen die wichtigsten Daten. Zum Beispiel Verträge, E-Mails, Policen, Rechnungen, Beratungs­unterlagen, Screenshots oder Schriftwechsel.
  3. Wir prüfen, ob Ihr Hinweis zu bekannten Mustern passt. Dabei geht es nicht um eine rechtliche Anspruchsprüfung, sondern um die Frage, ob ein struktureller Zusammenhang erkennbar ist.
  4. Wir stellen auf Wunsch Kontakt her. Je nach Fall kann das Kontakt zu anderen Betroffenen, anwaltlicher Unterstützung, Verbraucher­akteuren oder Initiativen zur kollektiven Rechts­durchsetzung sein.

MFK nach § 41 VDuG · der gesetzliche Rahmen

Mit dem Verbraucherrechte­durchsetzungs­gesetz (VDuG), das am 13.10.2023 die Musterfeststellungsklage des § 606 ZPO a. F. abgelöst hat, ist die deutsche Verbandsklage neu geordnet. Sie kennt heute zwei Klagetypen: die Abhilfeklage (auf Leistung) und die Musterfeststellungsklage.

§ 41 VDuG regelt die Musterfeststellungsklage als zweiten Klagetyp neben der Abhilfeklage. Sie zielt nicht auf eine unmittelbare Leistung, sondern auf die verbindliche Feststellung tatsächlicher und rechtlicher Voraussetzungen, die für viele gleich gelagerte Ansprüche dieselben sind. Die Feststellung wirkt für die anschließend angemeldeten Ansprüche bindend; die individuelle Durchsetzung bleibt jeder einzelnen Anmelderin und jedem einzelnen Anmelder überlassen.

Kleine Unternehmen nach § 1 Abs. 2 VDuG

§ 1 Abs. 2 VDuG stellt kleine Unternehmen den Verbrauchern für Zwecke des Gesetzes gleich. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen

  • weniger als 10 Beschäftigte hat und
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahres­bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro erreicht.

Das hat eine praktische Bedeutung: Auch kleine Unternehmen — Gewerbetreibende, Handwerks­betriebe, kleine Dienstleister — können in den Schutzbereich der Verbandsklage fallen, wenn sie strukturell in einer ähnlichen Position stehen wie individuelle Verbraucher.

Verbandsklage­register beim Bundesamt für Justiz

Das Bundesamt für Justiz führt das Verbandsklage­register. Dort werden öffentlich bekannt gemachte Musterfeststellungs­klagen und Abhilfeklagen veröffentlicht. Nach öffentlicher Bekanntmachung stehen dort auch die Online-Formulare zur Anmeldung zur Verfügung. Die Anmeldung ist nur wirksam, wenn die Pflicht­angaben vollständig gemacht werden. Das Bundesamt für Justiz prüft die Angaben nicht inhaltlich.

Wichtig: Die Anmeldung in das Verbandsklage­register kann nur über das Bundesamt für Justiz erfolgen — nicht über TeslaNow. TeslaNow nimmt Betroffenen­hinweise entgegen, ordnet sie und vermittelt auf Wunsch Kontakte. Eine Anmeldung im Sinne des § 46 VDuG müssen Betroffene jeweils selbst beim Bundesamt für Justiz vornehmen, sobald eine entsprechende Klage öffentlich bekannt gemacht wurde.

Kontakt

Sie haben den Eindruck, betroffen zu sein? Schreiben Sie uns eine kurze Nachricht mit dem Betreff:

„MFK / Betroffenen­hinweis" an justiz@teslanow.de

Bitte nennen Sie:

  • Ihren Namen oder eine Kontaktmöglichkeit,
  • die betroffene Gesellschaft oder den betroffenen Vermittler,
  • den ungefähren Zeitraum,
  • eine kurze Beschreibung des Problems,
  • vorhandene Unterlagen, soweit Sie diese teilen möchten.

Wir melden uns zurück und teilen Ihnen mit, ob und wie eine Vernetzung oder Weiterleitung an Unterstützungs­stellen möglich ist.